Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Studie: Operative Herausforderungen für Agenturen Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Unsere exklusive Erhebung zeigt: Steigender Effizienzdruck, unsichere Datenlagen und der Einfluss von KI zwingen Agenturen dazu, operativen Strukturen und Geschäftsmodell grundlegend neu auszurichten.
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"

BGH: Bezahlte Pressetexte müssen mit "Schleichwerbung" gekennzeichnet werden

01.04.2014 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Publisher einen redaktionellen Beitrag, der von einem Unternehmen bezahlt wurde, mit dem Begriff "Schleichwerbung" kennzeichnen muss.

Im konkreten Fall hat die Beklagte in der Print-Ausgabe ihrer Zeitung zwei redaktionelle Beiträge veröffentlicht, für die Sponsoren bezahlt hatten. Die Beklagte hatte lediglich "sponsored by" darüber geschrieben. Die ersten beiden Instanzen, das Landgericht und das Oberlandesgericht, waren sich bereits einig, dass die Kenntlichmachung nicht reiche. Der Bundesgerichtshof hat nun die Urteile bestätigt.

Die Begründung lautet: Die Kennzeichnung von bezahlten Redaktionsbeiträgen mit den Wörtern "sponsored by" reiche zur Verdeutlichung, dass der Text eigentlich eine Anzeige ist, nicht aus. Stattdessen müsse der Text mit "Schleichwerbung" gekennzeichnet werden.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: