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Abmahnfalle "Webinar": Warum Sie sich wehren sollten
09.07.2020 Wegen der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden Veranstaltungsverbots werden Konferenzen, Workshops und Seminare vermehrt ins Web verlagert. Damit boomen die Webinare. Da der Begriff Webinar jedoch als Wortmarke eingetragen und als solche vor dem Gebrauch durch Dritte geschützt ist, gibt es nun die erste Abmahnung.







Rechtsanwalt Prof. Niko Härting


