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DDV kritisiert Generalverdacht bei Telefonwerbung
15.05.2018 Laut Jahresbericht der Bundesnetzagentur ist die Anzahl der Beschwerden über Telefonwerbung im Vorjahresvergleich gestiegen. Demgegenüber kritisiert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV ), dass im Bericht nicht zwischen unerlaubter und erlaubter Telefonwerbung unterschieden wird.
Auch werde bei den Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur nicht differenziert in der Frage, auf wie viele konkrete Fälle sich die Beschwerden überhaupt beziehen. So gebe die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht an, dass z.B. 2.500 Beschwerden zu einem einzigen Verfahren geführt haben. Auch die zitierte Rekordhöhe der verhängten Bußgelder mit insgesamt 1,2 Millionen Euro deute auf eher wenige Verfahren hin, wenn man die anderweitig kommunizierten Bußgelder pro Einzelverfahren in sechsstelliger Höhe betrachte, so der DDV. Darüber hinaus werde der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem Ausland nicht aufgeschlüsselt.
Zum 1. Juni 2017 startete ein 'Rügeverfahren', mit dem Unternehmen frühzeitig von eingehenden Beschwerden in Kenntnis gesetzt werden und hier gegensteuern können. Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass Unternehmen überwiegend positiv reagieren und nur in Ausnahmefällen keine Abhilfe schaffen. Das Fazit des DDV hierzu fällt positiver aus. Wenn auf mögliche Probleme in der Praxis frühzeitig reagiert werden könne, ließen sich Kampagnen wirkungsvoll optimiert.
