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BVDW fordert Nachbesserungen bei ACTA

21.03.2012 Bei der seit Wochen anhaltenden Diskussion um das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA hält nun auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.   Nachbesserungen für erforderlich: Verbraucher dürften nicht durch ACTA kriminalisiert werden, so die zentrale Forderung.

Der BVDW betont die Notwendigkeit des Urheberrechtsschutzes zugunsten der Rechteinhaber. Dieser dürfe aber nicht einseitig auf Kosten der Verbraucher, der Unternehmen der digitalen Wirtschaft oder der Vielfalt und Freiheit im Netz erfolgen. Der Verband hält daher "eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts für einen modernen Rechtsrahmen" für notwendig. Dieser müsse "Kreativität, Vielfalt und Freiheit in einen angemessenen Ausgleich bringen" und "insbesondere die Position der werkschaffenden Kreativen" stärken.
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