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"Juristischer Blödsinn!": Experte prognostiziert klagendem Amazon-Händler Scheitern

24.04.2014 Weil er einem Amazon-Marketplace-Händler eine negative Bewertung geben hat, steht ein Kunde nun vor Gericht: Er soll 70.000 Euro Schadenersatz zahlen. Dieses Amazon-Urteil könnte das komplette System der Online-Bewertungen ändern - wenn der Kläger mit seiner Klage durchkommt. Allerdings wäre das eine juristische Kuriosität, sagt ein von iBusiness konsultierter Experte.

Update: Die Klage hat laut Martin Bahr‘Martin Bahr’ in Expertenprofilen nachschlagen keine Aussicht auf Erfolg. Der auf juristische Fragen rund um das Internet spezialisierte Anwalt der Kanzlei Dr. Bahr zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser denkt, die Klage sei "juristisch vollkommener Blödsinn. Mehr muss man dazu nicht sagen."

Hintergrund: Es geht um ein Fliegengitter für gut 22 Euro. Der Kunde aus Augsburg hatte es bei einem Amazon-Marketplace-Händer gekauft, es ließ sich aber nicht wie gewünscht montieren. Der Kunde meldete sich daraufhin telefonisch bei dem Verkäufer, erhielt aber laut eigenen Angaben keine Hilfe, berichtet die Augsburger Allgemeine zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Wie viele andere Onlineshopper es in der Situation ebenfalls getan hätten, schrieb er auf der Handelsplattform eine schlechte Bewertung für den Verkäufer.

Dieser schickte eine E-Mail an den Kunden, mit der Aufforderung, er solle die Negativbewertung löschen. Der Kunde regierte nicht, beschwerte sich aber bei Amazon. Doch dann erhielt er vom Händler eine Unterlassungserklärung mit einer Rechnung über 800 Euro für die Anwaltskosten. Der Augsburger löschte daraufhin seine Bewertung, wollte aber das Geld nicht zahlen.

Schließlich schickte ihm der Händler die Klage mit der Begründung: Amazon hätte ihm sein Händlerkonto gesperrt. Dadurch sei ihm Umsatz im vierstelligen Bereich verloren gegangen. Insgesamt bezifferte er die Schadenersatzsumme auf 70.000 Euro.

Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, könnte das Auswirkungen auf das gesamte Bewertungssystem im Internet haben. Der Anwalt des Augsburger Kunden vom Anwaltsbüro47 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ist jedoch zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird: "Es geht hier um eine erlaubte Meinungsäußerung", zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Im Juni soll der Fall verhandelt werden.

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