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GEZ-Gebühr für Computer ist rechtens

04.10.2012 Frei nach dem Grundsatz der Computer ist ein Radioempfänger hat das Bundesverfassungsgericht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Klage eines Anwalts abgelehnt (1 BvR 199/11), der seine Kanzlei-Computer zwar für den Zutritt ins Internet aber nicht für dem Empfang von Radiosendungen nutzt. Die Richter betrachten jedoch Computer als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", die somit gebührenpflichtig sind. So berichtet faz.net zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser

Die Gebührenpflicht für internetfähige Computer, so die Verfassungsrichter sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie diene der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verhindere eine "drohende Flucht aus der Rundfunkgebühr". Zudem sei der Kläger aufgrund der Gebührenerhebung für seinen internetfähigen Rechner nicht in seinen Grundrechten beschränkt.
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