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Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Urteil: Verlinken auf Urheberrechtsverletzungen ist selbst keine. Meistens.
08.09.2016 Wer einen Link auf Internetseiten setzt, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten, macht sich in der Regel nicht strafbar: Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden.
Im konkreten Urteil ging es um eine niederländische Medienseite, die auf Fotos mit Studien der weiblichen Anatomie aus dem Playboy verlinkt hatte; die Fotos waren dort aber ohne Erlaubnis des renommierten Interviewmagazins zu finden.

