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Urteil: Verlinken auf Urheberrechtsverletzungen ist selbst keine. Meistens.

08.09.2016 Wer einen Link auf Internetseiten setzt, die illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten, macht sich in der Regel nicht strafbar: Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)   jetzt entschieden.

 (Bild: Stefan64)
Bild: Stefan64
Bild: Stefan64 unter Creative Commons Lizenz by-sa
Entscheidend ist, dass man ohne die Absicht, Gewinn zu machen, verlinkt. Außerdem muss der Verlinkende glaubhaft machen können, dass ihm die urheberrechtsverletzende Natur der Seite nicht klar war.

Im konkreten Urteil ging es um eine niederländische Medienseite, die auf Fotos mit Studien der weiblichen Anatomie aus dem Playboy   verlinkt hatte; die Fotos waren dort aber ohne Erlaubnis des renommierten Interviewmagazins zu finden.
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