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Online-Banking: BGH erschwert Ansprüche gegen Banken bei Phishing-Attacken
25.04.2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) erschwert Ansprüche gegen kontoführende Banken aufgrund von Phishing-Attacken insbesondere dann, wenn der Bankkunde Warnhinweise nicht beachtet. So eine aktuelle BGH-Entscheidung vom 24. April (Az.: XI ZR 96/11), wie Volke2.0 berichtet.
Ein Bannkunde hat auf Schadensersatz geklagt, nachdem er Opfer einer sogenannten Pharming-Attacke geworden war. Dadurch wurde eine gefälschte Internetseite der Bank des Kunden angezeigt. Der Bankkunde wurde veranlasst, insgesamt 10 TAN-Nummern anzugeben. Dadurch konnten Dritter an diese Daten gelangen und 5.000 Euro von dem Konto des Bankkunden abbuchen.
Der Bundesgerichtshof sieht hier ein erhebliches Mitverschulden des Bankkunden bereits deshalb als gegeben an, weil sich auf der richtigen Internetseite der Bank ein entsprechender Warnhinweis befand.