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EU beschließt Regelungspaket für grenzenlosen Onlinehandel
22.11.2017 Die EU-Kommission hat am 20.November 2017 ein Regelungspaket beschlossen, mit dem innerhalb der EU bei Käufen über Onlineshops ausländische Kunden nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen. Automatische Umleitungen auf die jeweiligen Länderwebsites werden damit ebenso unterbunden wie Zusatzgebühren beim Kauf von digitalen Dienstleistungen im EU-Ausland.
Das für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Andrus Ansip sagte, damit sei ein Schlussstrich unter die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Onlineshopping gezogen. Die Zeiten, in denen ausländische Kunden geblockt oder auf andere Seiten umgeleitet würden, seien damit vorbei.
Konkret beinhaltet das Paket Regelungen zu folgenden Punkten:
- Verkauf von Waren
Onlinehändler werden verpflichtet, Waren, wie beispielsweise einen Kühlschrank eines deutschen Shops an einen belgischen Konsumenten zu verkaufen. Einschränkung: der Kunde kann dazu verpflichtet werden, sich selber um Abholung oder den Transport ins Ausland kümmern zu müssen, wenn der Händler diesen Service nicht anbieten will.
- Vertrieb elektronischer Dienstleistungen
Jedem ausländischen EU-Bürger muss der Kauf elekronischer Dienstleistungen, wie besipielsweise der Abschluss eines Hosting-Vertrags, zum selben Preis wie inländischen Kunden ermöglicht werden ohne einen Aufschlag.
- Verkauf von ortsgebundenen Angeboten
Ebenso muss einem Online-Kunden zukünftig ermöglicht werden, ortsgebundene Dienstleistungen oder Angebote über den jeweiligen länderspezifischen Onlineshop zu buchen und zu kaufen. Eine automatische Umleitung auf den jeweiligen nationalen Webshop ist nicht mehr erlaubt. So kann ein italienischer Kunde beispielsweise eine Eintrittskarte für Disneyland auf der französischen Shopseite kaufen, wenn das Angebot dort attraktiver für ihn ist.
Die Regelungen sind insoweit allgemeingültig, sofern es nicht spezifische Gründe gibt, davon abzuweichen. Die EU-Kommission nennt hier ausdrücklich länderspezifische steuerliche und unterschiedliche rechtliche Einschränkungen.
Nicht Ziel und Aufgabe der Regelungen sind die Harmonisierung der Preise oder der Zwang zum Verkauf, dies hebt die Kommission deutlich hervor. Basierend auf einer Erhebung der Kommission von Mai 2016 zum Geoblocking in der EU wird damit der vorherrschenden künstliche Marktsegmentierung ein Ende gesetzt. Händler haben nach Veröffentlichung der Regelungen neun Monate Zeit, diese umzusetzen.