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Kennt den Trick: Mario Schnurr, Steuerberater bei Schultze & Braun. (Bild: Schultze & Braun.)
Bild: Schultze & Braun.
Kennt den Trick: Mario Schnurr, Steuerberater bei Schultze & Braun.
E-Rechnung

So sind Sie zur Jahreswende bereit für die E-Rechnung

30.12.2024 - Der Jahreswechsel nähert sich mit großen Schritten und damit auch die Pflicht für Unternehmen, im B2B-Geschäft fit für die E-Rechnung zu sein. Die gute Nachricht ist: Auch für Unternehmen, die sich bislang noch überhaupt nicht mit der E-Rechnung beschäftigt haben, ist es noch nicht zu spät. Es gibt einen Trick.
Es gibt eine schnelle Notlösung, wenn man die E-Rechnung nicht rechtzeitig implementiert hat: "Was beim Weihnachtsgeschenk der der Gutschein ist, ist bei der E-Rechnung die E-Mail-Adresse", verrät Mario Schnurr ‘Mario Schnurr’ in Expertenprofilen nachschlagen , Steuerberater bei Schultze & Braun zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Denn die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können - darum geht es im ersten Schritt zum Jahreswechsel - können Unternehmen zunächst mit einer entsprechenden EMail-Adresse erfüllen."

Allerdings sollten Unternehmen im Blick haben, dass sie E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern perspektivisch natürlich auch lesen und verarbeiten müssen. Hinzu kommen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. "Auf die lange Bank schieben können und sollten sie die Umstellung auf die E-Rechnung daher im neuen Jahr nicht und sie am besten direkt in Kombination mit Verarbeitung und Versand angehen", rät Schnurr. Er rechnet damit, dass spätestens im zweiten Halbjahr 2025 das ERechnungs-Aufkommen steigen wird, weil Unternehmen freiwillig auf den Versand von E-Rechnungen umsteigen. Die Pflicht zum Versand gilt grundsätzlich

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