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Abmahnwelle: Finger weg von Google Fonts

02.08.2022 Aktuell kursieren Massenabmahnungen. Darin wird Webseiten-Betreibern vorgeworfen, gegen die DSGVO zu verstoßen. Der Grund: Sie rufen Fonts von Google von Webservern ab - und dabei gehen DSGVO-widrigerweise Nutzerdaten an Server von Google.

Google Fonts Screenshot (Bild: Google/ Screenshot HIghtext)
Bild: Google/ Screenshot HIghtext
Google Fonts Screenshot
Das Problem ist: Die Abmahnungen beschreiben einen korrekten Sachverhalt, erklärt der Fachblog Dr. DSGVO zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Denn die sogenannten Google Fonts zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sind Schriftarten, die Websites bei Googles Font-Dienst abrufen. Und dabei können von Seitenbesuchern nun einmal Nutzerprofile gebildet werden.

Die Nutzung von Google Fonts ist bereits vom OLG München als rechtswidrig eingestuft worden, siehe auch das Urteil auf Dejure zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Webseitenbetreiber, die Fonts oder einige andere Dienste verwenden, sollten nun handeln, besonders wenn sie ein Schreiben bekommen haben.

  • DR. DSGVO empfiehlt, auf einen Google-serverseitigen Abruf von Fonts generell zu verzichten und die Schriften auf dem eigenen Server bereitzustellen.
  • Außerdem fallen Google reCAPTCHA zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und auch Google Maps zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unter die Dienste, die eventuell Google Fonts aus dem Web abrufen. Beide Dienste sollten durch datenschutzfreundliche Alternativen ersetzt werden, rät Dr. DSGVO.
  • Und: Webseiten sollten ihre Agentur oder den Webmaster darauf hinweisen, dass sie ihre Finger von Google Fonts lassen sollen, manchmal geraten die DSGVO-widrigen Dienste nämlich über die Agentur oder den Dienstleister auf die Homepage.
Was Abmahnungen angeht, sollte man offenkundige Massenschreiben nicht beantworten, so die Empfehlung. Wenn alles auf ein persönliches, authentisches Abmahn-Anschreiben deutet, muss man jedoch agieren und gegebenfalls den Anwalt anschalten - grundsätzlich stehen die Chancen, sich gegen die Forderung durchzusetzen, nicht immer schlecht, besonders wenn man Google Fonts inzwischen von der Seite entfernt hat. Dann muss der Klagende/Mahnende nämlich nachweisen, dass er tatsächlich auf der Seite war und den rechtswidrigen Dienst dort vorgefunden hat, was automatisierte Massenanschreiben seltenst leisten können.
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