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Deutschland stoppt Mehrwertsteuer-Rückgabe für Schweizer Onlinekunden

16.09.2015 Bisher konnten sich Schweizer die deutsche Mehrwertsteuer von ihren Onlinebestellungen in deutschen Shop an der Grenze zurückholen - zumindest, wenn sie die Waren an eine deutsche Adresse liefern lassen haben. Das hat die Bundesregierung jetzt gestoppt.

 (Bild:  Pranavian/Flickr)
Bild: Pranavian/Flickr
Bild:  Pranavian/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Eine ganze Dienstleisterbranche ist an der deutsch-schweizerischen Grenze entstanden. Deutsche haben die Pakete von Schweizer Onlineshoppern, die in deutschen Shops bestellt haben, entgegen genommen. Die Schweizer Kunden konnten sich die Päckchen gegen Gebühr abholen und selbst über die Grenze bringen. Durch den starken Franken sind nicht nur viele Waren in Deutschland günstiger. Die Schweizer sparen sich auch die oftmals teuren Versandkosten sowie den Zoll für die Lieferung über die Grenze. Außerdem erhielten sie an der Grenze bisher die 19 Prozent deutsche Mehrwertsteuer zurück.

Doch das ist jetzt nicht mehr möglich. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen SRF   berichtet, hat die Bundesfinanzdirektion die Rückgabe der 19 Prozent für online bestellte Artikel jetzt gestoppt - die Waren sind nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit. Der Grund: Die Waren seien außerhalb der EU-Gemeinschaft gekauft worden, nämlich in der Schweiz. Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz gilt laut dem Zoll   nur für "Geschäfte über den Ladentisch" und wenn "allein der Abnehmer die Beförderung des Liefergegenstands übernimmt."

Die Schweiz will nun prüfen, ob die neue Regelung aus Deutschland gegen das Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz verstößt.
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