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Reform: "Schulden haben" bekommt einen neuen Namen
28.12.2012 Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der "Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung"
in Kraft. Neben erheblichen Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ändert sich auch ein wesentlicher Begriff. Ihm konnte man wohl nachsagen, dass damit keiner so gerne in Kontakt gebracht werden wollte. Es haftete ihm ein Makel an.
Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung





Als weitere Neuerung wird es ab Januar 2013 ein zentrales Schuldnerverzeichnis geben, das für Berechtigte über Vollstreckungsportal.de






"Für Gläubiger und deren Rechtsvertreter, die diese Möglichkeiten bislang nicht hatten, ist das ein echter Mehrwert", so Bernd Drumann. "Kritisch sehe ich allerdings, dass damit auch sehr schnell eine Überlastung der Gerichtsvollzieher eintreten kann, die letztlich wieder zu Lasten der Gläubiger geht."