Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Google beginnt mit dem Vergessen
30.05.2014 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat, das Google verpflichtete, eine Löschmöglichkeit für Suchergebnisse anzubieten, hat das Unternehmen nun mit der technischen Umsetzung begonnen. Wann die ersten Löschungen wirksam werden, bleibt unklar.
Den Nutzungsbedingungen zufolge muss jeder Antrag begründet werden. Um Mißbrauch auszuschließen verlangt Google zudem, dass eine Kopie des Ausweises übermittelt wird. Nach welchen Kriterieren über die Löschanträge entschieden wird, bleibt im ungewissen. Google schreibt dazu lediglich, dass "jede Anfrage individuell" geprüft wird und "zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit" abgewogen werde.