Urteil: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen Sperrung von Internetseiten
13.01.2012 Sieg für die Telekom : Das Verwaltungsgericht Köln befand am Donnerstag eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für rechtswidrig. Die Düsseldorfer Anordnung sollte die Telekom zur Sperrung des Zugangs zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland verpflichten. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich (Az.: sechs K 5404/10). Dies meldet das Handelsblatt .
Weiterhin habe die Bezirksregierung nur die Telekom als einen von zwei großen Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle Access-Provider im Land zu haben. "Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen", so das Urteil.