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Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
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Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Urteil: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen Sperrung von Internetseiten

von sb

13.01.2012 Sieg für die Telekom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen : Das Verwaltungsgericht Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser befand am Donnerstag eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser für rechtswidrig. Die Düsseldorfer Anordnung sollte die Telekom zur Sperrung des Zugangs zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland verpflichten. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich (Az.: sechs K 5404/10). Dies meldet das Handelsblatt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Laut dem Kölner Urteil ist die Telekom als sogenannter Access-Provider nicht für die Inhalte der Domains der beiden Wettanbieter verantwortlich - auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse.

Weiterhin habe die Bezirksregierung nur die Telekom als einen von zwei großen Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle Access-Provider im Land zu haben. "Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen", so das Urteil.
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