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Urteil: Zwölf Klauseln in Samsungs App-Store sind unwirksam
17.06.2013 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den Prozess gegen Samsung wegen rechtswidriger Klauseln in den Nutzungsbedingungen des App-Store gewonnen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.
Die Verbraucherschützer hatten auch die App-Store-Nutzungsbedingungen von Apple , Google , Microsoft und Nokia kritisiert. Microsoft und Nokia haben laut Golem bereits eingelenkt und Unterlassungserklärungen abgegeben; die Verfahren gegen Google und Apple laufen noch.