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Urteil: Zwölf Klauseln in Samsungs App-Store sind unwirksam

17.06.2013 Der Verbraucherzentrale Bundes­verband zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat den Prozess gegen Samsung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wegen rechtswidriger Klauseln in den Nutzungsbedingungen des App-Store gewonnen. Das Landgericht Frankfurt am Main zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.

Laut dem bisher noch nicht rechtskräftigen Urteil darf Samsung unter anderem die Haftung für Schäden im Zuge der Benutzung einer App nicht wie bisher auf wenige Euro festlegen - auch nicht bei kostenlosen Apps. Außerdem hat der Hersteller nicht das Recht, Apps upzudaten, wenn der Nutzer dies nicht beeinflussen kann. Auch die Klausel sei rechtswidrig, dass Samsung Nutzerdaten ohne vorherige Einverständnis für Werbung nutzen dürfe. Apps können in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres eingestellt werden.

Die Verbraucherschützer hatten auch die App-Store-Nutzungsbedingungen von Apple zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Microsoft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Nokia zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser kritisiert. Microsoft und Nokia haben laut Golem zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser bereits eingelenkt und Unterlassungserklärungen abgegeben; die Verfahren gegen Google und Apple laufen noch.
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