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Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

26.06.2019 Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro.

 (Bild: Oceancetaceen)
Bild: Oceancetaceen
Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB nur 0,14 Euro. Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1.7.2012 reduzierte Sätze. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA   oder VG Wort   zuständig.

Das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien ist aus Bitkom-Sicht hingegen obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet. Laut Bitkom   sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen, wie beispielsweise Fonds-Modelle der skandinavischen Länder.
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