Jetzt anmelden und lernen, wie Sie mit HubSpot-KI Prozesse automatisieren und Leads gezielt entwickeln.
Jetzt live dabei sein und aus zwei starken CDP-Cases konkrete Learnings für Ihr Unternehmen mitnehmen.
Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten
26.06.2019 Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro.
Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA




Das zugrundeliegende System der Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien ist aus Bitkom-Sicht hingegen obsolet und seit Jahren nicht mehr geeignet. Laut Bitkom

