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Gesetzesentwurf: Onlineshops dürfen sonntags nicht mehr verkaufen
01.04.2011 Der Online-Handel unterliegt bereits massiven gesetzlichen Bestimmungen. Aber er hat auch einen großen Vorteil: Geschäfte sind täglich, rund um die Uhr möglich. Doch damit soll bald Schluss sein, wenn eine geplante Gesetzesänderung tatsächlich in Kraft treten sollte.
- Ladengeschäfte aller Art, Apotheken, Tankstellen und Bahnhofsverkaufsstellen,
- sonstige Verkaufsstände und -buden, Kioske, Basare und ähnliche Einrichtungen, falls in ihnen ebenfalls von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden. Dem Feilhalten steht das Zeigen von Mustern, Proben und ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in der Einrichtung entgegengenommen werden,
- Verkaufsstellen von Genossenschaften.
Die Bundesregierung legte nun einen Gesetzesentwurf vor, mit dem diese Definition erweitert wird. Demnach gelten als Verkaufsstellen zukünftig (zusätzlich zu den bisherigen Gruppen):
- Tankstellen, mit Ausnahme von Tankstellen an Autobahnrasthöfen,
- Verkaufsstellen, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erreicht werden.
Die neue Nummer 5 dieser Vorschrift meint ganz klar auch Online-Shops.
Erhöhung der Bußgelder
Derzeit kann ein Verstoß gegen das Sonntags-Verkaufsverbot mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. Dieses Bußgeld soll nun massiv erhöht werden, um die Gesetzesänderung auch wirksam durchsetzen zu können. Sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich den Bundestag passieren, drohen dann Bußgelder, online wie offline, von bis zu 50.000 Euro. Diese sollen per Paypal eingezogen werden - allerdings frühestens Montags.
Der erste Shop, der diese Regelung umsetzt ist der Antipreneurshop .
Am: 01.04.2011