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Ranking: Lustreisen-Versicherung landet beim Vergleich auf Platz drei

25.07.2011 Die Asstel Versicherungsgruppe   und die Europa Versicherungen   haben die besten Kfz-Versicherungswebseiten, so das Ergebnis des Website-Ratings 2011 Kfz-Versicherung von IBI Research  . Ibi untersuchte die Internetauftritte von 68 Versicherern nach mehr als 260 Detailkriterien in den Hauptkategorien Beratungsqualität und Usability.

Auf Platz drei landete Ergo-Direct  , die Direkttochter der wegen Incentive-Reisen inklusive Vermittlung von Prostituierten an verdiente Mitarbeiter und Absetzung der Kosten als Betriebsausgaben ins Zwielicht geratenen Ergo-Gruppe.

Die Asstel Versicherungsgruppe hatte 75 Prozent der gestellten Anforderungen erreicht und belegte damit den ersten Platz des Rankings. Europa Versicherungen landete mit 74 Prozent knapp dahinter: In der Beratungsqualität liegt sie hinter der Asstel Versicherungsgruppe, in der Usability war sie sogar besser. Mit einer geringen Abweichung liegt die Website der Ergo Direkt Versicherungen knapp geschlagen auf dem dritten Rang. Dabei erzielt sie in der Kategorie Usability sogar bessere Werte als die beiden vor ihr platzierten Unternehmen.

Die Top 10 des Ibi Website Rating 2011 Kfz-Versicherungen:

  1. Asstel Versicherungsgruppe
  2. Europa Versicherungen
  3. Ergo Direkt Versicherungen
  4. Cosmos Direkt  
  5. VHV Versicherungen  
  6. Hannoversche Direktversicherung  
  7. Allianz  
  8. Axa  
  9. DEVK Versicherungen  
  10. DA Direkt Versicherung  
Neuer Kommentar  Kommentare:
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Von: Wolf-Dieter Roth ,  Redaktionsbüro ,  Verbindungen
Am: 25.07.2011

Was ist das denn für eine Schlagzeile? :o)

Gibt ja jede Menge kurioser Versicherungen, aber daß es so beliebt sein sollte, diese ollen Kassetten zu versichern, konnte ich mir jetzt nicht vorstellen...
kein Bild hochgeladen
Von: Stefan Hollmann ,  Stefan Hollmann ,  Verbindungen
Am: 25.07.2011

Schade, dass Sie sich mit der Schlagzeile auf Bildzeitungsniveau herunterbegeben!

Ich bin entsetzt, hier solch eine Formulierung zu lesen! Haben Sie das nötig, um Leser anzulocken? Bitte plappern Sie nicht der Boulevardpresse nach, sondern berichten Sie differenziert, informieren Sie sich über Geschichte und Entwicklung der ERGO, und werfen Sie nicht alle Tochterunternehmen in einen Topf. Aufgrund der Verfehlungen einiger weniger Vertreter der HMI gleich aus einem anderen Tochterunternehmen der ERGO eine *****-Versicherung zu machen, ist armselig.
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 28.07.2011

Bild-Zeitungs-Niveau auf iBusiness

Hallo Herr Hollmann,

Sie haben in einem Punkt Recht: Die Formulierung passt besser in den Boulevard oder auch in den Stern, der z.B. am 19. Mai titelt "Sexskandal bei der Hamburg-Mannheimer: Live-Porno für Herrn Kaiser".

Auch die Ergo selbst war mit der Formulierung nicht glücklich und hat uns deswegen am 27. Juli abgemahnt. Wir haben die Formulierung daher geändert, allerdings freiwillig, d.h. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Wir sind der Meinung, dass der Konzern durch sein Verhalten selbst provoziert hat, mit einem entsprechenden Umfeld assoziiert zu werden.

Allerdings war die Formulierung vielleicht auch zu verkürzend und gibt den Sachverhalt damit auch nicht mehr ganz korrekt wieder.

Auf der anderen Seite sind wir den Meinung, dass man gar nicht oft genug betonen kann, dass Bunga-Tschacka-orientierte Motivationsmethoden für den Außendienst und der von der Ergo-Gruppe in Ihrer Dachkamagne kommunizierte "Verstehen-Wollen"-Ansatz überhaupt nicht zusammen passen. Beratung im Interesse des Beratenen kann unserer Meinung nach so nicht funktionieren.
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 29.08.2011

Wer im Glashaus sitzt ...

Inzwischen hat die Ergo ihrer Abmahnung doch tatsächlich noch eine "Einstweilige Verfügung" folgen lassen, die uns die ursprüngliche Headline verbietet. Auch deutsche Richter scheinen also der Ansicht zu sein, dass die von der iBusiness-Redaktion gewählte Formulierung das "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" beeinträchtigt. Das "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" ist ein Konstrukt deutscher Gerichte (steht also in keinem Gesetz), das gerne bemüht wird, unliebsame Formulierungen via Unterlassungsklage zu unterbinden. Wir werden es mal dabei belassen - allerdings nur, weil die von uns gewählte Formulierung zudem inhaltlich nicht ganz treffend war.
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