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Urheberrechtsabgabe staffelt Aufschlag nach Handy-Typ
09.07.2010 Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben im Bundesanzeiger die Tarife "über die Vergütung für private Vervielfältigung nach § 54 UrhG für Mobiltelefone" veröffentlicht
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Verhandlungen der ZPÜ mit den Verbänden der betroffenen Hersteller waren zuvor daran gescheitert, dass sich kein Verband auf Verhandlungen oder ein Schiedsverfahren einlassen wollte. Inzwischen liegt die Auseinandersetzung zwischen den Kontrahenten beim Oberlandesgericht München zur Entscheidung.