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Urteil: YouTube muss keine Daten des Urheberrechtsverletzers preisgeben

18.11.2011 Das Videoportal YouTube   ist nicht verpflichtet die Daten eines Nutzers preiszugeben, der große Teile eines Kinofilms (Werner Eiskalt) im Kinosaal aufgenommen und anschließend ins Portal hochgeladen hat. So entschied das Oberlandesgericht München   in zweiter Instanz (Az.: 29 U 3496/11)

Zwar habe der Betreffende mit der Aktion gegen das Urheberrecht verstoßen, aber dies sei nur dann strafbar, wenn dies aus gewerblichen Motiven entstand, befand das Gericht in seiner Begründung. Dies sei jedoch im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Somit müssen die Nutzerdaten nicht an den Rechteinhaber herausgegeben werden.
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