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BGH-Urteil: Internetprovider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter
27.11.2015 Laut zwei aktuellen BGH-Urteilen haften Internetprovider nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen Dritter. Sie könnten aber in Zukunft dazu verpflichtet werden, einzelne illegale Seiten zu sperren.
Allerdings schließt der BGH nicht aus, dass Internetzugangsprovider bei Urheberrechtsverletzungen Netzsperren einrichten müssen. Voraussetzung ist, dass die Rechteinhaber zuvor "zumutbare Anstrengungen" unternommen haben, um die Verbreitung geschützter Inhalte zu verhindern.
"Internetsperren sollten das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben. Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind sie völlig überzogen", kritisiert der Bitkom . Aus seiner Sicht sollten stattdessen legale Angebote gefördert und illegalen Anbietern die finanziellen Anreize genommen werden.