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Anwälte laufen Sturm gegen Filesharer-Internetpranger

22.08.2012 Mit der Veröffentlichung einer Gegnerliste versucht eine Anwaltskanzlei aus Regensburg, Filesharer unter Druck zu setzen. Immer mehr Online-Anwälte wehren sich gegen den Internet-Pranger.

Die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen   hat nach Informationen einen Schwerpunkt bei der Verfolgung illegaler Downloads aus dem Erotikbereich. Sie stützt ihren Vorstoß auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06). Diese erklärt die Veröffentlichung einer Gegnerliste durch Anwälte zum Zweck der Eigenwerbung für zulässig.

Die Kanzlei verkenne dabei jedoch, so der Hinweis von Götz Müller-Sommer , Rechtsanwalt bei KBM Legal  , "dass es sich bei der Entscheidung um Unternehmen und nicht um Privatpersonen handelte".
Brisanz könne die Thematik im Falle von Unternehmen bekommen, die Opfer einer Filesharing-Abmahnung geworden sind. Denn nicht selten nutzen Mitarbeiter die schnellen Internetverbindungen am Arbeitsplatz, um Musik oder Filme zu tauschen. Die Unternehmen sehen sich dann, als Inhaber des Internetanschlusses, plötzlich mit einer abgemahnten Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Durch den geplanten Internet-Pranger kann so die Reputation von betroffenen Unternehmen stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
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