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Kino.to-Urteil: Streaming ist gleich Herunterladen illegaler Inhalte

von sb

23.12.2011 Der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich hat bei der vierten Kino.to-Verurteilung am 21. Dezember 2011 das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt. Nutzer von Streaming-Plattformen würden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunterladen, so seine Begründung. Der 47-jährige Angeklagte erhielt drei Jahre und fünf Monate Haft, die er auch antreten muss.

Der Verurteilte war als Internet-Provider in Sachsen selbstständig. Später sei er für das Anmieten und die technische Betreuung von Servern für Kino.to im Ausland zuständig gewesen, meldet Golem.de  . Zudem habe er einen Kino.to-eigenen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Kopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen seien. Der Angeklagte soll damit seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro erzielt haben. Etwa die Hälfte konnte er als Gewinn verbuchen. Seine Rechtfertigung: Er habe am Anfang gedacht, er handele in einer Grauzone.

Die Plattform Kino.to hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Sie wurde im Juni 2011 nach der Durchsuchung von deutschlandweit rund 20 Wohnungen und Geschäftsräumen durch die die Ermittlungseinheit INES offline genommen. 13 Beschuldigte wurden festgenommen. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten hat noch nicht stattgefunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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