Zum Dossier 'Temu-Strategie'
EU versus E-Reading: Klare Absage an reduzierte Steuern für E-Books
06.03.2015 Ein Buch ist nur auf Papier schützenswertes Kulturgut, nicht aber als E-Book - deswegen kassierte der Europäische Gerichtshof jetzt die in einigen Ländern geltenden, ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf E-Books.
Das Urteil wird damit begründet, dass ein reduzierter Mehrwertsteuersatz nur gedruckte Bücher gelten kann, da hier das Buch sein Trägermedium (Papier, Pappe) mitbringt, E-Books dagegen würden nicht zusammen mit den E-Readern verkauft, sondern seinen nichtphysische Dateien - und deswegen nicht schützenswert, berichtet Heise .