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EU versus E-Reading: Klare Absage an reduzierte Steuern für E-Books

06.03.2015 Ein Buch ist nur auf Papier schützenswertes Kulturgut, nicht aber als E-Book - deswegen kassierte der Europäische Gerichtshof zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser jetzt die in einigen Ländern geltenden, ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf E-Books.

 (Bild: Pixabay / Public Domain)
Bild: Pixabay / Public Domain
Betroffen sind Frankreich und Luxemburg - Deutschland ist dem Urteil weit voraus, denn hier gibt es den ermäßigten Steuersatz nicht auf E-Books (19 Prozent Mehrwehrsteuer), sondern auf gedruckte Bücher (7 Prozent).

Das Urteil wird damit begründet, dass ein reduzierter Mehrwertsteuersatz nur gedruckte Bücher gelten kann, da hier das Buch sein Trägermedium (Papier, Pappe) mitbringt, E-Books dagegen würden nicht zusammen mit den E-Readern verkauft, sondern seinen nichtphysische Dateien - und deswegen nicht schützenswert, berichtet Heise zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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