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ePrivacy

EU-Parlament stimmt für Chatkontrolle

07.07.2021 Das EU-Parlament hat die Übergangsverordnung zur ePrivacy-Verordnung, auch Chatkontrolle genannt, angenommen. Kritiker sehen darin ein "völlig falsches Signal".

 (Bild: Pixabay)
Bild: Pixabay
Das EU-Parlament   hat eine neue Verordnung zum Schutz von Kindern im Internet angenommen. Internetdienstleistern sind auch künftig freiwillige Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch erlaubt.

Durch die Coronapandemie hat die Kinderpornografie im Internet in besorgniserregendem Maße zugenommen. Vor diesem Hintergrund nahm das Parlament mit 537 zu 133 Stimmen bei 24 Enthaltungen eine vorübergehende Verordnung an. Sie soll Kinder wirksamer davor schützen, bei der Nutzung von Mail-, Chat- und Kurznachrichtendiensten sexuell missbraucht oder ausgebeutet zu werden.

Im April hatten Parlament und Rat vereinbart, dass für die Vorschriften eine vorübergehende Ausnahme von Artikel 5 (1) und Artikel 6 (1) der Richtlinie 2002/58/EG gemacht wird, die die Vertraulichkeit der Kommunikation und der Verkehrsdaten schützen. Die neue Regelung gilt höchstens drei Jahre lang. Sollten sich die Verhandlungspartner in der Zwischenzeit auf neue Vorschriften einigen, lösen diese die Regelung ab.

Kinderpornografisches Material kann durch technische Verfahren aufgespürt werden, die Inhalte im Internet wie Bilder, Text oder Verkehrsdaten durchsuchen. Bei Bildern und Videos hilft das sogenannte Hashing. Texte und Verkehrsdaten dagegen können mithilfe von Klassifikatoren und künstlicher Intelligenz untersucht werden, um zu erkennen, ob hier Täter versucht haben, Kontakt mit Kindern aufzunehmen. Die neue Verordnung gilt nicht für die Durchsuchung von Audiokommunikation.

Die Verordnung muss noch vom Rat formell angenommen werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Gesetzesänderung war notwendig, damit Anbieter von Internetdiensten auch künftig freiwillig gegen Kinderpornografie vorgehen und sie eindämmen können. Hintergrund ist, dass seit Dezember 2020 der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation uneingeschränkt gilt. Die Kommission will im Laufe dieses Jahres eine dauerhaftere Lösung vorschlagen, um dieses Problem zu lösen.

"Völlig falsches Signal"

Kritiker bezweifeln den Nutzen für Missbrauchsopfer, sehen derweil einen immensen Kollateralschaden für die Online-Sicherheit. Um Chat-Inhalte zu scannen, müssen Anbieter private Kommunikation, wenn auch automatisiert, mitlesen. Der EU-Parlamentarier Patrick Breyer (Piratenpartei Deutschland) kritisiert, dass automatisiertes Scannen zu fehlerhaften Warnungen führen wird  , sodass Polizeien mit falschen Verdachtsmomenten überhäuft werden. Selbst Betroffene von Missbrauch sorgen sich, dass die Aufhebung der Privatsphäre in Messengern den Zugang zu Hilfsangeboten erschweren wird, da Betroffene sich nicht mehr vertraulich online an Hilfsorganisationen wenden   und offen über ihre Erfahrungen sprechen können. Die Piratenpartei setze sich daher deutlich für den Erhalt der Privatsphäre ein, während anderweitige Unterstützung für Missbrauchs-Betroffene ausgebaut werden könne.

Für den Verein Digitalcourage   ist die temporäre Befugnis für private AnbieterInnen von E-Mail und Messenger-Diensten, sämtliche Nachrichten auf Inhalte mit Bezug zu Kindesmissbrauch zu untersuchen, "ein gefährlicher Präzedenzfall, der zudem die Opfer nicht schützt". Weiterhin bestehe die Gefahr, dass, ähnlich wie bei anderen Überwachungsinstrumenten, die Inhalte der automatisierten Untersuchung kontinuierlich ausgeweitet würden.

"Der Beschluss ist ein Angriff auf die vertrauliche Kommunikation von Bürgerinnen und Bürger und setzt diese faktisch einem unzulässigen Generalverdacht aus. Während immer mehr Kommunikation heutzutage online stattfindet ist dieser Eingriff in das digitale Briefgeheimnis ein völlig falsches Signal", argumentiert der Verein. Den Schutz von Missbrauchsopfern gegen ihr Grundrecht auf geschützte Kommunikation auszuspielen, sei keine Lösung. Automatisierte Überwachung könne klassische Polizeiarbeit in diesem sensiblen Bereich nicht ersetzen. Auch könne solche Massenüberwachung nicht zwischen potentiellen Straftätern und besonders schutzbedürftige Formen der Kommunikation differenzieren, z.B. von Opfern von sexualisierter Gewalt mit ihren Therapeuten oder Anwältinnen.
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