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Vorratsdatenspeicherung trägt nicht zu besserer Aufklärungsquote bei
27.01.2012 Eine Untersuchung beim Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht konnte keine Anhaltspunkte für die These finden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren von Bedeutung für die Strafverfolgung sei, berichtet Heise .