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Vorratsdatenspeicherung trägt nicht zu besserer Aufklärungsquote bei

27.01.2012 Eine Untersuchung beim Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht konnte keine Anhaltspunkte für die These finden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren von Bedeutung für die Strafverfolgung sei, berichtet Heise    .

Die Wissenschaftler haben für ihre Analyse unter anderem Übersichten über die Erhebung der 'Verkehrsdaten' für die Jahre 2008 und 2009, Angaben der Bundesregierung sowie Interviews mit Ermittlern überwiegend von der Polizei herangezogen. Sie untersuchten zudem die Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 nicht als Ursache für statistische Veränderungen der Aufklärungsquote herangezogen werden kann.
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