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Urteil: Pornofilm unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz

01.07.2013 Ein Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser des Landgerichts München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser von vergangener Woche lässt darauf schließen, dass Pornofilme nicht unbedingt urheberrechtlich geschützt sind. Im konkreten Fall ging es um zwei US-amerikanische Filme, die in Deutschland weder als DVD noch als Online-Version zum Download verfügbar waren. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil es sich bei den Inhalten um die "primitive Darstellung sexueller Vorgänge" handle.
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