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Mobile-Softwareentwicklung

20.11.2015 Ausgeschrieben in drei Losen sind: Gesamtprojektleitung, Business Analyse sowie die Softwareentwicklung auch für Tablets einer Informatiklösung. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Bern.

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstraße 21
3003 Bern
SCHWEIZ

Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Internet-Adresse: http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=889811

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen
Fellerstraße 21
Kontaktstelle(n): Projekt (1516) 708 Cert-e-Pass
3003 Bern
SCHWEIZ
E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
(1516) 708 Cert-e-Pass.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bern.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Mit dem Projekt Cert-e-Pass ist eine neue Informatiklösung für die Abwicklung von Pflanzenpässen und Zertifizierungen geplant. Mit gezielten Kontrollen wird über die Pflanzenpässe und Zertifizierungen sichergestellt, dass eine Pflanze keine bestimmten Schadorganismen enthält und somit importiert resp. exportiert werden darf.
Mit der geplanten Anwendung CePa soll die Erfassung der Daten am Entstehungsort ermöglicht werden: Angefangen bei der Anmeldung durch den Betrieb über die Kontrollorganisationen und Kontrolleuren bis zum Fachbereich werden die Benutzer diese Anwendung benutzen. Für die Kontrolleure ist zudem eine mobile Lösung (Tablet) vorgesehen, mit welchem diese die Kontrolldaten vor Ort auf der Parzelle erfassen können.
Die bestehenden Access-Lösungen müssen abgelöst werden. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Ansprechgruppen müssen berücksichtigt werden.
Mit dieser Publikation werden folgende 3 Lose ausgeschrieben:
- Los 1: Gesamtprojektleitung;
- Los 2: Business Analyse;
- Los 3: Entwicklung CePa und Tablet.
Eine Anbieterin darf sich jeweils nur für ein Los bewerben.
Der Grundauftrag beinhaltet für alle Lose die Konzeptphase.
Optional wird die Realisierungsphase und für Los3 (aufgeteilt nach CePa und Tablet) ebenfalls die Realisierungsphase und zusätzlich die Weiterentwicklung und der Support ausgeschrieben.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72260000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
1)Kurze Beschreibung
Projektleitung.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72260000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2
1)Kurze Beschreibung
Business Analyse.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72260000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3
1)Kurze Beschreibung
Entwicklung Anwendung CePa inkl. Tablet-Lösung.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72260000
3)Menge oder Umfang
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch - Rubrik Das BBL - E-Rechnung.
Einzubeziehende Kosten: Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Nicht zugelassen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Generelle Teilnahmebedingungen: Keine.
Subunternehmer: Für das Los 3 sind Subunternehmer zugelassen. Zieht die Anbieterin zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt sie die Gesamtverantwortung. Sie führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungskriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Geforderte Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Vollständigkeit.
Die Anbieterin bestätigt dass:
- Alle Angaben des Angebots richtig und vollständig sind;
- Sich keines der beteiligten Unternehmen in einem Konkursverfahren befindet;
- Kein berufliches Fehlverhalten vorliegt, welches in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist;
- Keine Abreden getroffen werden, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen.
EK02 Bonität und Handelsregistereintrag:
Die Anbieterin bestätigt, dass sie auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate;
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate;
- Nachweis über die Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge.
Für ausländische Anbieterinnen äquivalente Dokumente.
EK03 Bedingungen zu Arbeit und Lohn.
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäß Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Dazu muss auch das entsprechende Formular (Anhang 5 - Selbstdeklaraktion BKB des Pflichtenhefts unterzeichnet und dem Angebot beigelegt werden.
Übergangsregelung bis 31.12.2015:
Bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, welche noch keinen Prüfungsnachweis für die Einhaltung der Lohngleichheit beilegen können, gilt für die genannte Übergangsfrist die Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblatts als Bestätigung der Einhaltung der Lohngleichheit.
EK04 Spesen und Nebenkosten.
Die Anbieterin bestätigt, dass sie akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes insbesondere keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativer Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Die Anbieterin bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.
EK05 Verträge.
Die Anbieterin bestätigt für den Fall des Zuschlages die Bereitschaft, die Vertragsinhalte der in Beilage 10 zu den Ausschreibungsunterlgen mitgelieferten Vertragsentwürfe wie vorgegeben zu akzeptieren.
EK06 Gültigkeit des Angebots.
Die Anbieterin bestätigt, dass das Angebot 360 Tage ab Schlusstermin gültig ist.
EK07 Personensicherheitsüberprüfung.

Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäß der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Projektsprache.
Die Anbieterin bestätigt, dass sie die Projektsprache Deutsch akzeptiert und die Projektdokumentation in deutscher Sprache verfasst wird.
Die Anbieterin bestätigt, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeitenden in der Lage sind, mündlich und schriftlich auf Deutsch zu kommunizieren. Für die Phase des Betriebes bzw. Wartung bzw. Pflege der Anwendungen und die Weiterentwicklung sind die Sprachen Deutsch und Französisch verlangt.
EK09 Projektort.
Die Anbieterin bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen, Arbeiten im Rahmen der Realisierung (dazu gehört namentlich nicht die Programmierung).
EK10 Ressourcen.
Die Anbieterin sichert zu, dass sie bereit und fähig bzw. in der Lage ist, die von ihr im Angebot bezeichneten Schlüsselpersonen (Projektleiter (Los 1), Business Analyst (Los 2), Teilprojektleiter, Lösungsarchitekt und hauptverantwortlichen Applikationsentwickler(Los3)) in den einzelnen Phasen des Projektes mit den für die anforderungsgemässe Erfüllung der verlangten Arbeiten bzw. Profilen und den notwendigen Ressourcen bereit- und sicherzustellen. Im Falle von wichtigen Gründen (wie Kündigung oder Krankheit) ersetzt sie dieselbe durch gleichwertigen Ersatz. Insbesondere die Arbeit in einem anderen Projekt wird als wichtiger Grund nicht akzeptiert. Sie gewährleistet in dieser Hinsicht die jederzeitige Kontinuität.
EK11 Referenzen der Anbieterin.
Die Anbieterin erbringt zwei Referenzen von bereits durch sie realisierten und lauffähigen Systemen, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind. Die jeweiligen Inbetriebnahmen dürfen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Wird Standardsoftware angeboten, so sind die diesbezüglichen Erfahrung in den 2 Referenzprojekten ebenfalls anzugeben.
Eine Referenz gilt insbesondere dann nicht als vergleichbar, wenn die Anbieterin in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte keinen wesentlichen Beitrag bei deren Konzeption und Realisierung geleistet hat und kein vergleichbarer oder grösserer Leistungsumfang als im zu offerierenden Projekt geleistet wurde, insbesondere in den erbrachten Leistungen und den gelieferten Arbeitsergebnissen. Die angegebene Referenz hat sich jeweils mindestens auf die wesentlichen Kernkompetenzen zu beziehen.
EK12 Referenzen für Los 1.
Die Anbieterin gibt die Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Schlüsselpersonen ihres Unternehmens an, welche sie im Projekt einsetzen will. Unter Schlüsselpersonen verstehen die Bedarfsstelle diejenigen Personen, welche für die Rolle Projektleiter vorgesehen sind.
Die für die Funktion eines Projektleiters und ihres Stellvertreters angebotenen Personen verfügen über folgende Mindestanforderungen:
Eines der nachstehend genannten Diplome:
- Eidg. Dipl. Informatiker;
- Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker;
- Diplom Höhere Fachschule (HF) in Informatik oder Wirtschaftsinformatik;
- Diplom einer Fachhochschule oder Universität in Informatik oder
- Wirtschaftsinformatik oder ein gleichwertiges oder höheres Diplom;
- Das Projektleiter-Zertifikat HERMES 5 Advanced Level, IPMA Level B oder vergleichbare Zertifizierung.
Erstellen Sie für jede Person ein eigenes vollständiges Profil gemäß Anhang A4 - Angaben der Anbieterin.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Weisen Sie pro Person mindestens 2 Referenzprojekte vor, in welchen diese Person in der Rolle tätig ist oder war, in der sie für Cert-e-Pass vorgesehen ist;
- Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen;
- Die Referenzprojekte müssen in Umfang und Komplexität mit Cert-e-Pass vergleichbar sein und folgenden Eigenschaften aufweisen:
* Projekte im Bereich eGovernment und SOA Umfeld,
* Für den Projektleiter liegt mindestens eine Referenz von einem Projekt in der Verwaltung vor, welches mit HERMES durchgeführt wurde.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK13 Referenzen für Los 2.
Die Anbieterin gibt die Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Schlüsselpersonen Ihres Unternehmens an, welche sie im Projekt einsetzen will. Unter Schlüsselpersonen versteht die Bedarfsstelle diejenigen Personen, welche für die Rolle Business Analyst/Testmanager vorgesehen sind.
Die für die Funktion eines Business Analysten und Ihr Stellvertretung angebotenen Personen verfügen über folgende Mindestanforderungen:
Nachgewiesene Erfahrung in Requirements Engineering, in Prozessmodellierung und Testmanagement idealerweise mit Zertifikaten.
Erstellen Sie für jede Person ein eigenes vollständiges Profil gemäss Anhang A4 - Angaben der Anbieterin.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Weisen Sie pro Person mindestens 2 Referenzprojekte vor, in welchen diese Person in der Rolle tätig ist oder war, in der sie für Cert-e-Pass vorgesehen ist.
- Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Die Referenzprojekte müssen in Umfang und Komplexität mit Cert-e-Pass vergleichbar sein und folgenden Eigenschaften aufweisen:
* Projekte im Bereich eGovernment,
* Projekt im SOA-Umfeld.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK14 Qualitätsmanagementsystem (Los 3).
Nachweis, dass die Anbieterin über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügt.
EK15 Systemanforderungen (Los 3).
Die Anbieterin sichert zu, dass sie bereit und fähig bzw. in der Lage ist, die im Pflichtenheft und in den dazugehörigenen Anhängen und Beilagen beschriebenen Systemanforderungen (Beilage 7 - Systemanforderungen) vollständig und vollumfänglich zu erfüllen.
EK16 Referenzen für Los 3.
Die Anbieterin gibt die Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Schlüsselpersonen ihres Unternehmens an, welche sie im Projekt einsetzen will. Unter Schlüsselpersonen verstehen die Bedafstelle diejenigen Personen, welche für die Rollen Teilprojektleiter, Lösungsarchitekt und hauptverantwortlicher Applikationsentwickler vorgesehen sind. Die für diese Funktionen und ihre Stellvertretung angebotenen Personen verfügen über folgende Mindestanforderungen:
- Eidg. Dipl. Informatiker;
- Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker;
- Diplom Höhere Fachschule (HF) in Informatik oder Wirtschaftsinformatik;
- Diplom einer Fachhochschule oder Universität in Informatik oder Wirtschaftsinformatik
oder ein gleichwertiges oder höheres Diplom. Die Person und ihr Stellvertreter in der Rolle des Teilprojektleiters muss über ein HERMES 5 Zertifikat Foundation Level oder vergleichbar verfügen. Die Person und ihr Stellvertreter des hauptverantwortlichen Applikationsentwickler iverfügt über ein Zertifikat in der angebotenen Technologie.
Die Anbieterin erstellt für jede Person ein eigenes vollständiges Profil gemäß Anhang A4 - Angaben der Anbieterin. Die Anbieterin beachtet dabei folgende Punkte:
- Weisen Sie pro Person mindestens 2 Referenzprojekte vor, in welchen diese Person in der Rolle tätig ist oder war, in der sie für Cert-e-Pass vorgesehen ist.
- Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Die Referenzprojekte müssen in Umfang und Komplexität mit Cert-e-Pass vergleichbar sein und folgenden Eigenschaften aufweisen:
* Projekte im Bereich eGovernment,
* Für den Teilrojektleiter liegt mindestens eine Referenz von einem Projekt in der Verwaltung vor, welches mit HERMES durchgeführt wurde,
* Für den Lösungsarchitekt liegt mindestens ein Referenzprojekt aus dem Bereich der Prozessmodellierung mit BPMN und Workflowimplementierung und APP Entwicklung vor,
* Für den hauptverantwortlichen Applikationsentwickler liegt mindestens eine Projektreferenz mit der J2EE-oder der .Net Technologie sowie einer APP Entwicklung vor,
* Ferner sind mindestens 2 Referenzprojekte im SOA-Umfeld gefordert mit Beteiligung von einer oder mehrerer der drei Schlüsselpersonen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK17 AGB des Bundes.
Die Anbieterin bestätigt die Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (vgl. Anhang 6 - AGB des Bundes sowie EK 18 bis 20):
Los 1 und 2:
- AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Los 3:
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Indivualsoftware (Ausgabe Oktober 2010);
- AGB für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010);
- AGB für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäß nachfolgenden EK 18 bis 20. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
EK18 AGB des Bundes - Konkretisierung (Los 3).
In Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware akzeptiert der Anbieter was folgt:
Rechte an individuell für den Auftraggeber erstellte Software-Entwicklungen, welche der Anbieter in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber schafft, stehen alleine und vollumfänglich dem Auftraggeber zu. Source- und Objektcode sind dem Auftraggeber auf erstes Verlangen ohne Kostenfolgen für den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht zur beliebigen Nutzung und Verwendung dieser Arbeitsergebnisse sowie an allen Teilen davon. Der Anbieter erklärt sich insbesondere bereit, alle Quellcodes und die Entwicklungsdokumentationen aller dieser Entwicklungen und Softwareerweiterungen unter Einschluss von Spezifikationen, Formaten und Protokollen, Dokumentationen, u. dgl. dem Auftraggeber ohne Kostenfolge abzuliefern und anforderungsgemäss verfügbar zu machen. Alle übrigen Immaterialgüterrechte (wie z. B. Urheberrechte, Designrechte, usw.) an sämtlichen Entwicklungen und Teilen davon, welche der Anbieter in Erfüllung dieses Vertrages schafft, stehen alleine dem Auftraggeber zu.
EK19 AGB des Bundes - Konkretisierung (Quellen- und Objektcodes - Los 3).
Die Anbieterin erklärt sich in Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware bereit und fähig, die Quellen- und Objektcodes der für den Auftraggeber individuell erstellten Software dem Auftraggeber wie verlangt abzuliefern und namentlich zwecks Nachprüfung oder einer solchen durch einen vom Auftraggeber hierfür beauftragten Dritten offen zu legen. Der Dritte wird in diesem Fall seitens des Auftraggebers vorgängig zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet. Im Falle einer ungenügenden Qualität, ist der Anbieter bereit und fähig, Quellcodes oder andere Mängel ohne Kostenfolge innert angemessener Frist in einen vereinbarungsgemässen Zustand zu bringen.
EK20 AGB des Bundes - Konkretisierung (Eingebundene Software Dritter und Open Source-Software - Los 3).
Die Anbieterin akzeptiert in Konkretisierung von Ziffer 25 der AGB des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, dass eingebundene Software Dritter und Open Source-Software und Komponenten im Rahmen des gegenständlichen Auftrags nur nach vorgängiger schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber eingesetzt wird. Solche werden vorgängig dem Auftraggeber zur Beurteilung vorgelegt und in der Systemarchitektur als externe Komponenten vollständig dokumentiert.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
(1516) 708
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.1.2016 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch. Französisch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
in Tagen: 360 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3)Zusätzliche Angaben
Teilangebote sind zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine.

Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch - Rubrik Dokumentation - AGB Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss EK 18 bis 20 des Pflichtenhefts. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Sonstige Angaben: Teilnahmebedingung betreffend die Losvergabe: Die gegenständliche Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Die Verträge zu Los1 (PL) und Los 2 (BA) werden nur unter der Bedingung verhandelt und vereinbart, als der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger des Los 3 (Entwicklung) erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wird der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger aus Los 3 (Entwicklung) nicht wie ausgeschrieben vereinbarungsgemäss erfüllt, entfallen zu gegebener Zeit die Bedürfnisse hinsichtlich den Bezug von weiteren Leistungen des Auftraggebers seitens der Zuschlagsempfänger als Los 1 (PL) und Los 2 (BA); dieselben werden deshalb optional ausgeschrieben. Die Aufträge gemäß Los 1 (PL) und Los 2 (BA) werden nicht bundesintern besetzt, sondern unter den vorstehenden Bedingungen bei gegebenen Voraussetzungen vom Zuschlagsempfänger gemäss Los 1 (PL) und Los 2 (BA) wahrgenommen werden. Mit Eingabe des Angebotes akzeptieren die Anbieterinnen diese Bedingungen. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieterinnen verpflichten sich, ihre Preise im Falle von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute WTO-Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Laufe der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

www.simap.ch
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innerhalb 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Liefertermin/Bemerkungen: -.
Schlusstermin/Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (7:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 11.11.2015, Dok. 889811.
Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 2.12.2015.

Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund" herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschließend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
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