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Studie: Bußgeld wegen Urheberrechtsverletzungen stößt auf hohe Akzeptanz

23.08.2012 Dreiviertel der Deutschen bewertet die Verhängung eines Bußgelds gegen Personen als adäquat, die urheberrechtlich geschützte Medieninhalte ohne Erlaubnis im Internet anbieten. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (53 Prozent) befürwortet beispielsweise ein Bußgeld gegen diejenigen, die Medieninhalte illegal herunterladen. Eine präventive Wirkung attestieren die Verbraucher einem Warnhinweismodell: 57 Prozent der Deutschen glauben, dass Up- oder Downloader ihre urheberrechtsverletzenden Aktivitäten nach Erhalt eines Warnhinweises vom Provider einstellen würden. Dies sind zentrale Ergebnisse der Studie zur Digitalen Content-Nutzung 2012 (DCN-Studie), vorgestellt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , dem Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

In ihrer zweiten Auflage zeigt die Studie deutlich, dass immer mehr Deutsche Musik, Spielfilme, TV-Serien, E-Books und Hörbücher direkt aus dem Netz beziehen. Dabei bewerten weit mehr als Zweidrittel der Bevölkerung das jeweilige legale Online-Angebot von Musik (81 Prozent), E-Books (72 Prozent) und filmischen Inhalten (69 Prozent) als ausreichend. Hinsichtlich der bevorzugten Technologien hat eine klare Verschiebung stattgefunden: Neben dem klassischen Download werden insbesondere Streaming-Angebote zunehmend genutzt. Für die private Medienspeicherung finden Online-Speicherplätze, darunter auch die legalen Nutzungsmöglichkeiten von Sharehostern, dagegen bislang sehr selten Verwendung.

Legale und illegale Streaming-Angebote auf dem Vormarsch

Nach der aktuellen DCN-Studie haben im Jahr 2011 insgesamt 22,1 Millionen Personen Musik, Spiel- und Kinofilme, TV-Serien, E-Books und Hörbücher online genutzt oder aus dem Internet heruntergeladen. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent. 14,8 Millionen Menschen konsumierten diese Medieninhalte im Streamingverfahren. Dabei gaben 31 Prozent der Befragten an, Hörbücher häufiger als im Vorjahr gestreamt zu haben, unter den Online-Musiknutzern waren es 40 Prozent, 41 Prozent bei den Filmkonsumenten und ganze 47 Prozent bei TV-Serien-Freunden. Als Quellen bevorzugten 7,9 Millionen Personen Videostreaming-Plattformen, wie etwa YouTube, und 6,1 Millionen Onliner suchten am häufigsten Online-Radios und/oder -Mediatheken zu diesem Zweck auf. Illegale Streaming-Portale waren für 41 Prozent der Online-Filmkonsumenten die wichtigste Bezugsquelle. Mit 2,5 Millionen Nutzern liegt diese Kategorie auf Platz 3 der beliebtesten Quellen für gestreamte Medieninhalte insgesamt.

Streamripping unter den Downloadern inzwischen fest etablierte Nutzungsform

Für den dauerhaften Besitz luden letztes Jahr 16,3 Millionen Personen Medieninhalte aus dem Netz herunter. 7,2 Millionen Menschen und damit 44 Prozent der Downloader bezogen diese ausschließlich aus legalen Quellen. 3,1 Millionen Deutsche haben urheberrechtlich geschützte Musik, Bücher, Filme oder TV-Serien illegal aus dem Internet heruntergeladen. Dies entspricht etwa jedem fünften Downloader von Medieninhalten. Neben den illegalen Downloads hat sich das Streamripping als zusätzliche Nutzungsform in der rechtlichen Grauzone fest etabliert: Nahezu die Hälfte aller Downloader hat diese Dienste im Jahr 2011
verwendet. Insgesamt haben im letzten Jahr 3,7 Millionen Deutsche (23 Prozent der Mediendownloader) keine legalen Angebote, sondern ausschließlich illegale Quellen oder Streamripping genutzt, um die gewünschten Inhalte dauerhaft zu speichern.
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