Urteil: Onlinehändler haften für Markenverletzung in der Werbeanzeige
13.11.2012 Beauftragt ein Onlineshop eine Preissuchmaschine und übermittelt vollständig Daten und Produktinformationen für Werbeanzeigen, so muss er für Markenverletzungen in der Werbeanzeige haften. Das entschieden die Richter am Oberlandesgericht Hamm . Das Gericht begründet sein Urteil (Az.: I-4 U 71/12) damit, dass der Betreiber der Internetpreis-Suchmaschine für den Onlinehändler als Beauftragter im Sinne des Markenrechts tätig wird. So berichtet die Kanzlei für Internetrecht volke2-0.de
beauftragte Internetsuchmaschine vorlag, bestimmte Darstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Einen solchen Einfluss hatte der Onlinehändler nicht genommen und somit war es zur Schaltung der markenrechtsverletzenden Werbeanzeige gekommen.
Der Hintergrund:
Ein Onlinehändler im Bereich des Angebots von Gesundheitsprodukten (u.a. Rollstühle und Elektromobile) hatte einen Vertrag mit einer Internet-Preissuchmaschine geschlossen und entsprechende Informationen und Produktdaten an diese geliefert. Diese Suchmaschine schaltete eine Google-AdWord-Anzeige
. Über den entsprechenden Link in dem AdWord konnte der Internetnutzer auf eine Trefferliste der Preissuchmaschine gelangen.
Dort waren unter anderem Produkte gelistet, die durch die Onlinehändler vertrieben wurden und eine entsprechende Verlinkung auf dem Onlineshop war verfügbar. Nicht vertrieben wurden durch den Onlinehändler Produkte, die unter der Marke "WI Elektromobile" angeboten werden. Diese Marke war aber mehrfach in der AdWord-Anzeige genannt worden. Der Inhaber der Marke "WI-Elektromobile" sah diese AdWord-Schaltung als Markenrechtsverletzung an, die dem Onlinehändler zuzurechnen war und verklagte ihn u.a. auf Unterlassung.