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Fast drei Viertel befürworten elektronische Patientenakte
03.07.2020 Fast drei von vier Deutschen (72 Prozent) sind der elektronischen Patientenakte (ePA) gegenüber positiv eingestellt, weil mit ihr die Möglichkeit besteht, dass alle medizinisch behandelnden Akteure auf demselben Kenntnisstand sind.



Die Einführung einer ePA, auf der wichtige gesundheitliche Daten des Patienten gespeichert werden können, ist im Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) enthalten. Der Bundestag behandelt das PDSG heute in zweiter und dritter Lesung. Fast zwei Drittel der Deutschen (64 Prozent) sind laut Befragung des Gesundheitsmonitors der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzte Zugriff auf die Patientendaten der ePA haben sollten. Danach gefragt, ob sie den digitalen Zugriff eingrenzen würden, sagen hingegen 53 Prozent, dass sie ihn auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken möchten, wie es auch im Gesetz als Option für Patienten vorgesehen ist. Negativ sehen 27 Prozent der Befragten die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen, da sie das Missbrauchspotenzial für zu hoch halten.
Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte erhalten. In dieser können unter anderem Diagnosen, Therapiemaßnahmen, bisher erhaltene Impfungen, Medikationspläne und Arztbriefe hinterlegt werden - wenn Patienten es wünschen. Doppeluntersuchungen sollen so etwa vermieden werden. Für Arzneimittel-Hersteller ist aber kein Antragsrecht vorgesehen, um Zugriff auf die freiwillig gespendeten Daten zu bekommen. Im PDSG ist allerdings nun auch eine elektronische Form des Grünen Rezeptes für rezeptfreie Arzneien verankert.

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