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Werbung mit Leserumfragen brauchen Quellenangaben

13.12.2011 Wirbt ein Shop mit Leser-Meinungen aus den Medien, so muss er die Quelle angeben. Das hat das Landgericht Ulm   entschieden (Urteil vom 30. September 2011, Az.: 10 O 102/11 KfH), informiert die Anwaltskanzlei volke2.0  . Ein Anbieter von Autozubehör hatte ein Produkt mit Werbeanzeige beworben und dabei auf zwei Leserumfragen zum Produkt in anderen Zeitschriften hingewiesen - allerdings ohne Quellenangabe. Das Gericht entschied: Verbraucher müssen die Angaben der Werbeanzeige ohne großen Aufwand nachprüfen können.

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