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BGH: Amazon darf Konkurrenzprodukte zeigen
16.02.2018 Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Rechtsprechung entschieden, dass Amazon Konkurrenzprodukte anzeigen darf, wenn nach einem Hersteller gesucht wird, dessen Produkte aber nicht über Amazon vertrieben werden.
Das Oberlandesgericht hatte in der ersten Instanz noch dem Hersteller Recht gegeben. Die Richter sahen das Suchergebnis als von Amazon beeinflusst an, indem auch Fremdprodukte angezeigt wurden. Amazon hätte sich nicht auf das Einwirken eines Algorithmus berufen können, da der Online-Händler diesen selbst vorgebe. Ortlieb gewann am OLG auch in zweiter Instanz, bevor die Klage zum BGH ging.
Jetzt wird sich das Münchner Oberlandesgericht erneut mit den Fall befassen. Laut BR hatten Marktbeobachter vor dem Urteilsspruch des BGH mit weitreichenden Auswirkungen für die gesamte Onlinehandels-Branche gerechnet, wäre Amazon unterlegen.
