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BGH: Amazon darf Konkurrenzprodukte zeigen

von steiger_2

16.02.2018 Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Rechtsprechung entschieden, dass Amazon   Konkurrenzprodukte anzeigen darf, wenn nach einem Hersteller gesucht wird, dessen Produkte aber nicht über Amazon vertrieben werden.

 (Bild: Pixabay)
Bild: Pixabay
Der Bayerischen Rundfunk   berichtet über den BGH-Entscheid in der Klage des fränkischen Sportartikelherstellers Ortlieb   gegen Amazon, dass der Versandhändler weiterhin auch andere Hersteller in seiner Suche anzeigen darf. Dies sei allerdings nur dann zulässig, wenn für den durchschnittlichen Nutzer deutlich erkennbar ist, dass die in den Suchergebnissen angebotenen Produkte nicht nur von der Firma Ortlieb stammen. Nur dann sei eine Verbrauchertäuschung ausgeschlossen. Die Klärung dieser Frage verwies der BGH zurück an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht München.

Das Oberlandesgericht hatte in der ersten Instanz noch dem Hersteller Recht gegeben. Die Richter sahen das Suchergebnis als von Amazon beeinflusst an, indem auch Fremdprodukte angezeigt wurden. Amazon hätte sich nicht auf das Einwirken eines Algorithmus berufen können, da der Online-Händler diesen selbst vorgebe. Ortlieb gewann am OLG auch in zweiter Instanz, bevor die Klage zum BGH ging.

Jetzt wird sich das Münchner Oberlandesgericht erneut mit den Fall befassen. Laut BR hatten Marktbeobachter vor dem Urteilsspruch des BGH mit weitreichenden Auswirkungen für die gesamte Onlinehandels-Branche gerechnet, wäre Amazon unterlegen.
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