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Urheberrecht Abgaben

Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik: Bis zu 12 Euro pro Gerät

03.05.2019 Der Digitalverband Bitkom hat sich gemeinsam mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt. Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät.

 (Bild: PublicDomainArchive)
Bild: PublicDomainArchive
Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Für Mitglieder des Bitkom  , die dem Gesamtvertrag beitreten, gelten um 20 Prozent reduzierte Sätze. Zu den weiteren Gerätekategorien des Gesamtvertrages zählen unter anderem MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten.

Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. Die Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema  , die VG Wort   oder die GVL   zuständig.

Zwar begrüße Bitkom die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. "In dieser Form sind die urheberrechtlichen Abgaben alles andere als zeitgemäß. Immer mehr Produkte mit immer kürzeren Innovationszyklen sind betroffen. Gleichzeitig ist das Nutzerverhalten dramatisch anders als vor 50 Jahren", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder . Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden.

Aus Bitkom-Sicht sollte das Pauschalabgabensystem abgeschafft und durch Vergütungsmodelle ersetzt werden, die der Praxis der digitalen Welt entsprechen. Rohleder: "Wir begrüßen es, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, das Vergütungssystem ganz neu aufzustellen." Denkbar sei etwa ein Fonds-Modell wie es in einigen skandinavischen Ländern zum Einsatz kommt.
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