Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Urteil: CO2-Angabe ist bei Kfz-Angeboten im Internet Pflicht
18.12.2012 Bei Verkaufsangeboten von Fahrzeugen im Internet ist die Angabe des CO2-Emissions-Wertes Plicht. Das ergab ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Begründung dafür lautete: Bei einem solchen Onlineverkaufsportal handele es sich um einen "virtuellen Verkaufsraum".
Für die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf sei die entscheidende Frage gewesen, ob es sich bei dem Onlineverkaufsangebot um einen "virtuellen Verkaufsraum" handele. Die Richter begründeten: Weil eine Auswahl unter mehreren Fahrzeugen auf dem Internetverkaufsportal möglich sei, müsse die Vorgabe des Gesetzgebers erfüllt werden.
