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Markenbezeichnung 'Webspace': Abmahnung gegen den Abmahner erfolgreich

13.08.1999 - (iBusiness) Ende Juli wurde bekannt, daß die Münchner Rechtsanwaltsagentur Gravenreuth Provider abmahnt, die den Begriff ‘Webspace’ verwenden, weil ein Gravenreuth-Klient 'Webspace' als Marke hatte eintragen lassen. Die Münchner What's up Informationmanagement AG hat nun diesen wiederum - mit Teilerfolg - abgemahnt. Begründung: Bereits seit 1996 ist die What's Up AG Inhaberin der Deutschen Marke "Webspace" für Software.

Positiver Aspekt: Die What's Up AG weist ausdrücklich daraufhin, daß die Abmahnung von Providern wegen der Verwendung dieses Begriffs "keineswegs ihren Geschäftsgepflogenheiten entspricht".

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