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Gericht erklärt Internet-Versteigerung für ungültig

24.01.2000 - (iBusiness) Das Landgericht Münster hat einem Autohaus Recht gegeben, das sich weigerte,
einen beim Online-Auktionshaus Ricardo.de ersteigerten Neuwagen auszuliefern. Das Gericht entschied am Freitag, dass kein verbindlicher Kaufvertrag im Sinne des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschlossen worden sei.

Das Autohaus müsse den VW Variant Passat
TDI nicht verkaufen, weil der angebotene Kaufpreis von 27.000 Mark weit unter dem Einstandspreis
gelegen habe. Es sei ein Schleuderpreis, da der Wert des Wagen bei schätzungsweise 57.000 Mark
liege.

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Am: 25.01.2000

Gericht erklärt Internet-Versteigerung für ungültig

> Nach Ansicht des Gerichts
> muss Ricardo.de künftig von jedem Käufer einen > Mindestgebotspreis verlangen.
> Ricardo.de bietet dies den Verkäufern bisher an, > ohne es vorzuschreiben.
Ein Rueckschlag fuer das gesamte E-Business: Es gelten nicht mal die ansonsten im "normalen" Business ueblichen Regeln fuer das Internet. Bei Versteigerungen ist das Handheben ein gueltiges Gebot, also sollte dasselbe auch fuer einen Mausklick gelten (Validierung der Person des Senders vorausgesetzt). Zusaetzlich gilt Angebot und Nachfrage: Der Verkaeufer hat angeboten und der Kaeufer hat nachgefragt. Wenn dem Verkaeufer erst hinterher einfaellt, dass er vergessen hat, zu sagen, wieviel er sich vorstellt (wobei auch bei "normalen" Auktionen Dinge unter Mindestgebot weggehen), ist es ein kaufmaennisches Versehen, was von einer Firma zu eigenen Lasten getragen werden sollte.
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