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Bundestag verabschiedet Gesetz zu E-Commerce

14.04.2000 - (iBusiness) Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz zum Verbraucherschutz beim Online-Handel verabschiedet.

Das mit der rot-grünen Mehrheit sowie mit Stimmen der PDS verabschiedete Gesetz erlaubt es Onlinekäufern, bestellte Lieferungen 14 Tage lang auf Kosten des Anbieters zurückzusenden. Waren, die ohne Bestellung
geliefert wurden, brauchen nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt zu werden. Die Anbieter müssen über ihre
Identität, ihre Leistungen und ihre Lieferbedingungen umfassend informieren. Wenn Dritte die Daten von Geldkarten missbrauchen, sollen laut
Gesetzesvorschlag künftig die Banken haften. Die Klagerechte der Verbraucherverbände werden zudem erweitert.

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Von: heinrich.lang@gmx.at Lang ,  Ing. Heinrich Lang ,  Verbindungen
Am: 15.04.2000

Bundestag verabschiedet Gesetz zu E-Commerce

Extrem ausgedrückt:
Entmündigung des Verbrauchers (er kann sich ja aus diesen "Schutzvorschriften" nicht "herausoptieren"), Verunmöglichung von Onlineverkäufen in Spezialbranchen oder von Kleinfirmen (dort, wo nur geringe Anzahl von bestellungen ist das Rücksendekostenrisiko oft zu hoch); öffnet Ansichtssendungs-Missbrauch Tür und Tor

Eine Regelung, die von großen Unternehmen recht leicht verkraftbar ist, kleine aber vor teilweise unlösbare Probleme stellt.

Wenn solche Regelungen noch mehr werden, braucht es in dieser Branche keine KMU-Förderung mehr, weil Überlebensfähigkeit nicht mehr gesichert.

Heinrich Lang
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