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100 Tage DSGVO Bilanz: Noch immer viele Unklarheiten

03.09.2018 Die DS-GVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet, doch noch immer haben viele Unternehmen nicht alle Nachwehen bewältigt.

 (Bild: Pixabay)
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Bild: Pixabay unter Creative Commons Lizenz by-sa
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom   hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt. "Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DS-GVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit", sagt Susanne Dehmel , Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?", so Dehmel.

Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen. Dehmel: "Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden. Das kostet gerade kleine Unternehmen ihre ohnehin schon knappen Ressourcen. Sie haben in der Regel auch keine eigene Rechtsexpertise, sondern müssen diese im Zweifel teuer einkaufen." So mache die Grundverordnung keine Unterschiede zwischen einem Startup, einem gemeinnützigen Verein oder einem internationalen Großkonzern. "Alle werden über einen Kamm geschoren. Hier und bei einer ganzen Reihe weiterer Punkte muss nachgebessert werden", so Dehmel.

Folgen der DS-GVO für Unternehmen

Ein Beispiel für den Mehraufwand sind die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Aus Sicht des Bitkom ist weder hinreichend sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf eine Webseite ausreichend ist, noch ist klar, wie konkret und umfangreich die Informationen im Einzelnen sein müssen. Für Webseiten galt auch vorher schon die Pflicht zur Bereitstellung einer Information über die Datenverarbeitung. Diese war jedoch nicht so umfangreich. Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mailverkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist.

In der Praxis schwierig umzusetzen ist auch das gänzlich neue Recht auf Datenportabilität. Laut DS-GVO haben Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten oder an einen anderen Dienst senden zu lassen. "Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten", so Dehmel.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Aus Bitkom-Sicht verzögern sich derzeit Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien oft nicht einig sind, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist, oder nicht. Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch bei den Aufsichtsbehörden. Die Frage ist deshalb wichtig, weil personenbezogene Daten im Auftrag nur dann rechtmäßig verarbeitet werden können, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Handelt es sich dagegen um eine andere Konstellation, gelten wieder andere Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung.
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