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Grundsatzurteil gegen Online-Nazihetze

18.12.2000 - (iBusiness) Ausländer, die auf einer in Deutschland zugänglichen Internet-Homepage volksverhetzendes Gedankengut wie etwa die Auschwitz-Lüge verbreiten, können wegen Volksverhetzung bestraft werden. Dieses Grundsatzurteil hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gefällt.

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