Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Neue Ermittlungen gegen Intershop
14.05.2001 (iBusiness) Erst bekam Web.de eins auf die Mütze, weil die Suchmaschine eine missverständliche Adhoc-Meldung veröffentlicht hatte. Nun hat Intershop wegen desselben Vergehens einmal mehr die Staatsanwaltschaft am Hals: Nach der Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt auch das Bundesamt für den Wertpapierhandel gegen die Intershop-Manager Wilfried Beeck und Stephan Schambach wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Börsengesetz. Wiederholt beeinflussten Ad-hoc-Meldungen von Firmen am Neuen Markt den Aktienkurs.
Der Hamburger Anwalt Rene Gralla wirft den Intershop-Managern vor die Erlös- und Umsatzkrise der Jenaer Softwareschmiede "monatelang bewusst verschleiert" zu haben, mit dem Ziel einen Kurseinbruch aufzuschieben. Das würde Kursmanipulation bedeuten. Ein Teil der Strafanzeigen reichten auch enttäuschte Anleger ein.
Beim BAWe-Fachreferat für Adhoc-Mitteilungen waren bis Ende März insgesamt schon 14 Verfahren anhängig. Im ganzen letzten Jahr waren es nur 22. Dass das ein Trend sei, wollte das BAWe nicht bestätigen. Allerdings gebe es am Neuen Markt die meisten Ad-hoc-Meldungen.
Web.de hat seine Aussagen vom Montag zu der Zuteilung einer eigenen Telefon-Vorwahl zurück genommen. Korrekt hätte es heißen müssen, dem Unternehmen sei von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine "Diensteanbieter-Kennung" zugeteilt worden. In einer Pflichtveröffentlichung der Firma vom Montag hatte es geheißen, das Internetunternehmen habe eine "eigene Ortsnetzkennzahl" erhalten. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ermittelt auch in diesem Fall.
