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ECommerce-Urteil: Wann eine Privatperson zum Unternehmer wird

20.12.2012 Viele Privatpersonen überschreiten bei Verkäufen über Internet und Internetverkaufsplattformen die rechtliche Grenze vom Verbraucher zum Unternehmer, was erhebliche Folgen nach sich ziehen kann, wie ein Urteil Az.: I -4 U 114/12 des Oberlandesgerichts Hamm   verdeutlicht. Die Richter hatten zu klären, ob es sich bei einem Verkäufer um eine Privatperson handelt oder um einen Verkäufer, der mehr als seinen privaten Haushalt entrümpelt. Im Fall einer Unternehmereigenschaft, müssen nämlich zugleich umfassende rechtliche Vorgaben erfüllt werden, so berichtet Volke2.0  .

Eine Person hatte über einen Account auf einer Internetverkaufplattform gebrauchte Festplatten für PC zum Kauf angeboten. Dabei fehlte jedoch ein Impressum (sog. Anbieterkennzeichnung) und eine Widerrufsbelehrung für die abzuschließenden Verträge mit den Käufern. Ferner war das Gewährleistungsrecht zu Unrecht durch den Anbieter beschränkt worden.

Für die Richter des Oberlandesgerichts machen die Indizien klar, dass in diesem Fall ein Handeln als Unternehmer vorliegt. Somit ist die fehlende Darstellung der rechtlichen Informationen als Wettbewerbsverstoß zu ahnden. Der Verkäufer hatte beispielsweise in sechs Monaten vor der erfolgten Abmahnung 129 Bewertungen erhalten. Dies ist für das Gericht ein wesentliches Indiz für eine dauerhafte Verkaufstätigkeit: Erschwerend kam hinzu, dass der Verkäufer Festplatten in gebrauchter Form angekauft, an den Hersteller wegen laufender Rechtsansprüche eingesandt und die von den Herstellern übersandten neuen Festplatten ebenfalls veräußerte.
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