Was ist Deine Digitalagentur wert? Agenturwert berechnen
Sechs Zahlen aus der BWA genügen, um herauszufinden, was aktuell Deine Agentur wert ist und welche Faktoren den Wert beeinflussen.
Agenturwert berechnen
Wie Frauen in der Digitalbranche kleingehalten werden Zur Glasdecke-Studie
Unsere exklusive Umfrage zeigt: Strukturelle Nachteile gegenüber männlichen Kollegen führen bei Frauen aus der Digitalbranche zu geringeren Karrierechancen.
Zur Glasdecke-Studie

GraTeach-Pleite: Geschäftsführung schickt iBusiness Anwälte auf den Hals

von nc

13.07.2001 Die Geschäftsführung des Pleite gegangenen Multimedia-Qualifizierungszentrum GraTeach hat der iBusiness-Redaktion den Anwalt auf den Hals gehetzt. Nicht die Berichterstattung war allerdings abmahnwürdig, sondern die Bitte um ein Statement. Einzelheiten zu dieser Sternstunde deutscher juristischer Kompetenz:

GraTeach   hatte vor kurzem Insolvenz beantragt (iBusiness berichtete). Wie der Redaktion zu Ohren kam, soll das Institut seinen Fortbildungsteilnehmern das Unterhaltsgeld vom Versorgungsamt Duisburg nicht weitergeleitet haben. Dass bereits Strafanzeigen vorliegen, erfuhr die Redaktion vom zuständigen Kriminalkommissariat.

Um der journalistische Sorgfaltspflicht genüge zu leisten, hatte die Redaktion wiederholt versucht, die GraTeach-Geschäftsführerin Susanne Swatée und deren Ehemann Olaf Berberich telefonisch um eine Stellungnahme zu bitten. Da unter der GraTeach-Bürotelefonnummer lediglich eine Mailbox geschalten war, versuchte eine iBusiness-Redakteurin per E-Mail eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten. Vergeblich.

Stattdessen flatterte gestern morgen ein putziges Fax in die Redaktion. Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Nonn & Brandts stellte fest, dass die anfragende Redakteurin ungefragt Gedanken denkt. Was seiner Auffassung nach ziemlich strafbar ist. Die Anfrage würde "Behauptungen implizieren", schreibt der Doktor der Jurisprudenz. Dies sei ein "strafbarer Eingriff auf die Ehre" der Mandanten. Aha.

Weiterer Meilenstein der Juristerei: Der Anwalt begehrt, dass die Redakteurin eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der sie sich unter anderem verpflichtet, bei Zuwiderhandlung "eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Ermessen von Frau Swatée bzw. Herrn Berberich liegt".

Trotz Anfrage liegt der Redaktion übrigens immer noch keine Stellungnahme der Geschäftsführung vor. Auch der Anwalt hat sich bislang noch nicht zu der Frage geäußert, ob ihm Grundgesetz und Landespressegesetze bekannt sind. Wir bleiben dran.

Nachtrag, acht Jahre später: Mit Datum vom 21.9.2009 begehrt Frau Swatee die Löschung aller Beiträge zum Thema. "Weitere Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor. Denn man habe ja im Internet mehrere Jahre nachlesen können, was man dazu gemeint und gedacht habe. Außerdem solle man bitte den Google Cache löschen.

Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Verwandte Beiträge zu diesem Beitrag