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Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli: Darauf sollten Sie achten

04.06.2020 Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihr Konjunkturpaket bekannt gegeben, mit dem die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden sollen. Dessen Kernstück ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020. Was E-Retailer nun beachten sollten.

 (Bild: pixelquelle.de)
Bild: pixelquelle.de
Ab dem 01. Juli 2020 gilt ein neuer Mehrwertsteuersatz: Er sinkt von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Ziel der Maßnahme ist es, einen Kaufimpuls zu setzen und die Nachfrage der Konsumenten wieder anzukurbeln, um die durch Corona-geschwächte Wirtschaft zu stabilisieren.

Für E-Retailer bedeutet dies: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um ihre Systeme entsprechend umzustellen, sodass ab dem 1. Juli die Preise mit den neuen Mehrwertsteuersätzen angezeigt werden.

Im B2C-Handel hat das Auswirkungen auf den Gesamtpreis, erklärt Carsten Föhlisch‘Carsten Föhlisch’ in Expertenprofilen nachschlagen , Rechtsexperte bei Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser : "Es gibt keine Pflicht, die Höhe des Mehrwertsteuersatzes im Shop zu nennen. Im B2C-Handel muss nach Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 2 S. 1 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ) nur darauf hingewiesen werden, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, und ob Versandkosten anfallen, d. h. es müssen immer Preise inkl. aller Preisbestandteile genannt werden. Der Verbraucher schuldet den genannten Gesamtpreis". Ein reduzierter Steuersatz hat bei einem gleichbleibenden Nettopreis dann einen niedrigeren Gesamtpreis zur Folge.

Neben der Preisanpassung ist auch eine richtige Auszeichnung in den Produktinformationen, in Rechnungen oder in Begleitschreiben wichtig (z.B. "enthält 16% MwSt"), da falsche Informationen Abmahnnetzwerke auf den Plan rufen könnten. "Abmahnungen sind vor allem im B2B-Handel denkbar", berichtet Föhlisch, "da hier eine falsche Steuerangabe potenziell irreführend ist und relevante Auswirkungen für den Käufer hat." Allerdings seien Abmahnwellen eher im B2C-Handel üblich.

Zum Jahresende hin müssen E-Retailer dann voraussichtlich erneut ihre Systeme anpassen: Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans‘Norbert Walter-Borjans’ in Expertenprofilen nachschlagen betont, die Senkung sei nicht über das Jahr 2020 hinaus geplant. "Es ist definitiv festgelegt: Die geht für ein halbes Jahr runter", sagte er im "ntv Frühstart" zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Dementsprechend müssen E-Retailer ihre Systeme und Informationen dann wieder auf die alten Steuersätze zurücksetzen.
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