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BEVH: Mehrwertsteuergesetz verfassungswidrig

06.09.2018 - Der Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ist nach Meinung des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) in seiner jetzigen Form verfassungswidrig.
Selbstverständlich besitze der Gesetzgeber die Berechtigung im Onlinehandel Vorsorge zur Sicherstellung der Umsatzbesteuerung zu treffen, heißt es in dem Gutachten. Dabei dürfe er auch Marktplätze mit einbeziehen. Dies sei auch in Teilen mit dem Regierungsentwurf gelungen. Der Entwurf missachte allerdings verfassungsmäßige Grundsätze des Steuerverfahrensrechts.

Laut dem Gesetzentwurf müssen künftig alle in Deutschland tätigen Onlinehändler, die auf Marktplätzen wie Ebay zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Waren verkaufen wollen, einen Nachweis über ihre umsatzsteuerliche Registrierung bei einem

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