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Online:Internet:Electronic Commerce:Musikvertrieb:Legales Filesharing als Vertriebsmodell für Musik-Downloads - Das Beispiel Weed

Das Weed-Verfahren: Wenn ein Käufer eine Musikdatei weitergibt, erhält er 20 Prozent Provision. Gibt dessen Käufer den Song wieder weiter, bekommt der Erstverkäufer noch zehn Prozent. Wird der Song dann noch einmal weitergegeben, erhält der Erstverkäufer noch fünf Prozent Provision.

Datum und Quelle

16.05.2007 – Weed

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