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Wettbewerbsverstöße, wegen denen Onlinehändler 2016 abgemahnt wurden

Häufigster Grund für eine Abmahnung sind Missachtung von Markenrechten (17 Prozent), Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht (17 Prozent) und falsche bzw. irreführende Preisangaben (14 Prozent). In der rechten Hälfte sind die 27 Prozent sonstigen abgemahnten Verstöße noch einmal genauer aufgesplittet.

Quelle und Datum

01.12.2016 – Trusted Shops

Preview von Wettbewerbsverstöße, wegen denen Onlinehändler 2016 abgemahnt wurden

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Verknüpfte Beiträge

Abmahnungen im E-Commerce: Jeder zweite Händler sieht seine Existenz bedroht

(01.12.2016) Für rund die Hälfte der Online-Händler (49 Prozent) stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Studie "Abmahnungen im Online-Handel", die Trusted Shops bereits in der 5. Auflage durchgeführt hat. Die Studie deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.