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Abmahnungen im E-Commerce: Jeder zweite Händler sieht seine Existenz bedroht

01.12.2016 Für rund die Hälfte der Online-Händler (49 Prozent) stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Studie "Abmahnungen im Online-Handel", die Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser bereits in der 5. Auflage durchgeführt hat. Die Studie deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

 (Bild: Geralt/Pixabay)
Bild: Geralt/Pixabay
Insgesamt 251 Verstöße wurden bei den 993 teilnehmenden Händlern in 2016 abgemahnt. Die finanzielle Belastung für den Online-Handel wird bei den Kosten pro Abmahnung deutlich: Sanken die Kosten pro Abmahnung in den vergangenen Jahren, so hat sich dieser Trend nun umgekehrt. 48 Prozent der Händler verzeichnen Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro pro Abmahnung (2015: 39 Prozent). Das Problem: Häufig bleibt es nicht nur bei einer einzigen Abmahnung im Jahr und die Kosten summieren sich. So empfindet rund jeder zweite Online-Händler (49 Prozent) Abmahnungen als eine akute Existenzbedrohung für sein Unternehmen (2015: 47 Prozent).

Weitere Erkenntnisse aus der Studie:

Die Gründe: Häufigster Grund für eine Abmahnung sind Missachtung von Markenrechten (17 Prozent), Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht (17 Prozent) und falsche bzw. irreführende Preisangaben (14 Prozent).

Die Widerrufsbelehrung : Eine korrekte Widerrufsbelehrung ist also trotz gesetzlichem Muster noch immer eine der größten Herausforderungen: 35 Prozent der Abmahnungen in Bezug auf das Widerrufsrecht wurden ausgesprochen, weil die jeweiligen Händler noch immer eine veraltete Widerrufsbelehrung in ihrem Shop verwendeten. 29 Prozent hatten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und bei 23 Prozent fehlte das Muster-Widerrufsformular oder es enthielt Fehler.

Preview von Wettbewerbsverstöße, wegen denen Onlinehändler 2016 abgemahnt wurden

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Der Schutz: 52 Prozent der deutschen Online-Händler nutzen die Möglichkeit, sich vor Abmahnungen zu schützen. Dabei wenden sie durchschnittlich 1.056 Euro pro Jahr auf.

Die Gegenwehr: Wenn es zur Abmahnung kommt, kann es sich lohnen, dagegen vorzugehen: 71 Prozent der Händler gaben an, dass sie sich gegen eine Abmahnung zur Wehr gesetzt haben. 3 von 4 Händlern waren dabei erfolgreich: Entweder hat der Gegner die Abmahnung komplett zurückgezogen (12 Prozent), das Vorgehen hat zu einer Kostenreduktion geführt (27 Prozent) oder der Gegner hat zumindest die Änderung der Unterlassungserklärung akzeptiert (37 Prozent).

Die Abmahner: Mitbewerber und Schutzrechtsinhaber sind mit 51,8 Prozent diejenigen, die mit großem Abstand die meisten Abmahnungen aussprechen. An zweiter Stelle liegt mit 12 Prozent der IDO Verband zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , an dritter mit 10,2 Prozent die Wettbewerbszentrale.

Die Verbesserungsvorschläge: Die Studie fragte darüber hinaus nach Vorschlägen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle: 14 Prozent der Teilnehmer sprechen sich für limitierte Anwaltskosten aus. Auf Platz 2 landete mit 13 Prozent die Forderung nach einfacheren Gesetzen. Ebenfalls 13 Prozent fordern, dass Mitbewerber nicht mehr abmahnen dürfen, sondern nur noch staatliche Behörden oder zugelassene Verbände.
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