Zum Online-Dossier
OLG München: VG Wort darf keinen Verlegeranteil abziehen
17.10.2013 Das OLG München
hat heute entschieden, dass die VG Wort
nicht berechtigt ist, bei der Ausschüttung an den Urheber einen Verlegeranteil abzuziehen. Das Gericht hat damit die Berufung des Verwertungsgesellschaft zurückgewiesen und damit das Urteil des LG München (Az.: 7 O 28640/11)
bestätigt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Urteil kann per Revision angefochten werden.
Urheberrechtler Dr.Martin Vogel
